Zoll-Formalitäten

Hinweise zum Besuch von Teleskoptreffen in der Schweiz

Sternfreunde aus Deutschland, die ein Teleskoptreffen in der Schweiz besuchen wollen, müssen ihre mitgeführte Ausrüstung deklarieren.

Am besten bereitet man das zu Hause vor: Foto von der Ausrüstung machen, alle Teile auflisten (möglichst mit Seriennummer), Wert ermitteln. An der deutschen Zollstelle muss dann das Formular "INF.3" ausgefüllt werden (Rückwaren-Regelung, Auskunftblatt), Foto und Liste werden als Anhang angeheftet. Die Abfertigung beim deutschen Zoll kann man aber auch schon zu Hause abwickeln, soweit ein Zollamt in der nächst grösseren Stadt ist.

Mit diesem Formular geht man dann zur Schweizer Zollstelle und erklärt, warum man in die Schweiz will und was man dort mit den Geräten macht. Zwar kann die Schweizer Behörde mit dem INF.3 gar nichts anfangen, es ist aber hilfreich bei der Erklärung der Zusammenhänge. Im Ermessen des Zollbeamten liegt es, eine Mehrwertsteuer-Hinterlegung zu verlangen. (Diese kann je nach Wert der Geräte ganz schön hoch sein! 10% des Warenwertes sind üblich und müssen in Franken übergeben werden. Die bringt man entweder schon von daheim mit oder wickelt das mit EC-Karte ab. Das Geld bekommt man bei der Ausreise in Franken ;-) wieder). Es kann auch sein, dass die Geräte formlos mitgenommen werden können ("Ware formlos eingeführt, Private Effekten"), wenn der private Zweck ganz offensichtlich ist, d.h. dass man mit den Gegenständen keinen Handel treiben will.

Wie auch immer, man benötigt den Deutschen und den Schweizer Zollstempel. Bei der Rückreise muss unbedingt die deutsche Zollstelle angefahren werden. Dort wird auf dem INF.3 bestätigt, dass die Waren wieder vollständig im Lande sind. Grundsätzlich ist es empfehlenswert über eine grössere (!) Zollstelle (z.B. Kreuzlingen/Autobahn, die ist immer kompetent besetzt) über die deutsche Grenze in die Schweiz zu reisen und auch wieder zurück.

Es kann nur davor gewarnt werden mit den wertvollen Geräten ohne Erklärung einzureisen!! Bei einer Hinterlandkontrolle in der Schweiz könnten sonst die Geräte eingezogen werden (Verstoss gegen die Wahrheitspflicht bei der Einreise). Also immer brav abstempeln lassen und notfalls auch die MWSt. hinterlegen! Ohne Formulare könnte man auch bei der Wiedereinreise in die EU Probleme bekommen und hohe (!) Strafen zahlen.

Die Wiedereinreise sollte man auf gar keinen Fall über Österreich durchführen. Da kann es einem passieren, dass die das INF.3 am Sonntag nicht abfertigen, weil der Schalter nicht besetzt ist... Dann muss man dort bis Montag früh warten (kein Witz!!) oder zurück in die Schweiz.

Man kann sich mit Recht fragen was dieser bürokratische Zauber soll, muss aber berücksichtigen, dass wir Astronomen mit unserer Ausrüstung eine seltene Spezies sind. Die mit dem teuren Equipment verbundenen zollrechtlichen Fragen sind für den Grenzbeamten oft schwierig zu beantworten. Die Grenze zwischen privaten Absichten, Handel und Schmuggel ist vermutlich schwer zu beurteilen.

Hinweis: Diese Informationen stellen keineswegs eine verbindliche Rechtsauskunft dar, sondern sind nur als Hinweis gedacht, dass es beim Grenzübertritt für Privatpersonen mit astronomischen Beobachtungsgeräten Formalitäten zu beachten gilt. Genaue Auskünfte erteilen die Zollbehörden:

Bericht von Heinz Beister
der Bodensee-Sternwarte